SAFE (Straftataufarbeitung)

In unseren Augen ist eine sozialpädagogisch begleitete produktive Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen in Form einer Aufarbeitung eine wirkungsvolle Methode, um erneuter Straffälligkeit zu begegnen. Diese Form der Intervention stellt eine angemessene Alternative zu den stark eingriffsintensiven Maßnahmen dar.
Die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte ist somit eine minimal invasive Methode, die zum einen für Ersttäter gedacht ist und zum anderen für Jugendliche und Heranwachsende ohne vielfältige Problemlagen. Dabei setzen sich die jungen Menschen aktiv mit ihrer Straftat und deren Folgen für sich und andere auseinander und sollen durch die verschiedenen Trainingspunkte lernen, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.                                                                                                                          



An wen richtet sich das Projekt?

Die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte kommt durch die gesetzliche Grundlage des § 10 Abs. 1 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII zum Einsatz. Sie versteht sich als Weisung, die unter der Anleitung eines Betreuungshelfers erbracht wird und gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII Unterstützung im Einzelfall bietet. Das Alter der Klienten, für die die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte gedacht ist, bewegt sich im Regelfall zwischen 14 und 21 Jahren.

Wie wird beraten?

In Abhängigkeit von Klient, Ressourcen, Kompetenzen und den zu bearbeitenden Straftaten werden pro Fall ca. 6 – 8 Sitzungen festgelegt, die in hoher Terminfrequenz (1-2x pro Woche) stattfinden sollen. Der Alltagstransfer der Trainingsinhalte wird zwischen den einzelnen Sitzungen erprobt und gemeinsam reflektiert.

Was sind die Projektinhalte und Ziele?

  • begleitete produktive Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen
  • Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
  • Deliktfilterung und Deliktspezifizierung
  • Erarbeitung von Straftatgründen
  • Neutralisierungstechniken und Rechtfertigungsstrategien aufdecken und besprechen
  • Thematisierung der Folgen der Straftat für den Täter/die Täterin und andere Beteiligte
  • Prävention und Alltagstransfer: Ressourcenanalyse, Risikofaktorenanalyse, Erarbeiten alternativer Handlungsstrategien


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