Betreuungsweisungen

…ist eine intensive, längerfristige Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende über einen Zeitraum von 3 bis 24 Monaten 
(nach §§ 45 und 47 JGG als Diversionsmaßnahme bzw. § 10 JGG als Weisung der Staatsanwaltschaft).

An wen richtet sich das Projekt?

Zielgruppe für die Betreuungsweisung sind insbesondere straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine eingriffsschwächere Reaktion auf Grund ihrer besonderen schwierigen Lebenssituation nicht ausreichend erscheint und bestimmte Problemlagen als Ausdruck für das delinquente Verhalten erkennbar sind, welche eventuell deren familiäre und gesellschaftliche Integration erheblich gefährden.

Wie wird beraten?

Das Beratungsangebot erfolgt in einer individuellen Einzelberatung, bei Bedarf auch aufsuchende und begleitende. 

Was sind die Projektinhalte?

Durch den individuellen Problemansatz sollen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihren Lebensthemen auseinandersetzen und sich der Bewältigung ihre komplexen Problemlage/n in kleinen Schritten nähern. Die Betreuungsweisung soll u.a. Hilfestellung bei Konfliktsituationen und Familienproblemen bieten, sowie Fragen der allgemeinen Lebensplanung erörtern und somit dazu beitragen, das Selbstwertgefühl des zu Betreuenden zu stärken, ein Norm- und Wertverständnis aufzubauen und im Resultat weitere Straffälligkeit zu vermeiden.

Was sind Projektziele?

  • Vermeidung erneuter Straffälligkeit und Entwicklung, Erweiterung und Einübung neuer Handlungskompetenzen etc.
  • Thematisierung von Straffälligkeit, Partnerschaft, Lebensperspektiven, Drogenkonsum
  • Erarbeitung alternativer Problem- und Konfliktlösungsstrategien
  • Stärkung sozialer Kompetenzen und Unterstützung bei der Verselbstständigung
  • Klärung und Organisation der Schul- und Ausbildungs- oder Arbeitssituation
  • Sicherstellung der finanziellen Situation und Schuldenregulierung
  • Biographiearbeit und Entwicklung eigener Lebensperspektiven
  • Thematisierung von Wert- und Normvorstellungen, individuellen Stärken und Schwächen etc.
  • Einbeziehung des Familiensystems und Nutzung und Ausbauen vorhandener, familiärer Ressourcen
  • Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen, Beantragung sozialrechtlicher Ansprüche und Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und Anhörungen
  • Krisenintervention, z.B. bei drohender Obdachlosigkeit, Gewalt in der Familie/Partnerschaft etc.


Beratungsstelle in JENA
Johannisplatz 14
F-Haus

07743 Jena

Tel.: 0 36 41/82 95 29
Fax: 0 36 41/44 32 86
jena@straffaelligenhilfe-thueringen.de

Unsere Anschrift

Eislebener Straße 1 h 
99086 Erfurt 

Unsere Kontaktdaten

Tel.: 0361 211 34 37
Fax: 0361 663 47 69
mail@straffaelligenhilfe-thueringen.de

Geschäftszeiten

Mo, Mi, Do:  07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag:     07:30 – 18:00 Uhr
Freitag:        07:30 – 12:00 Uhr 
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Hinweis/Rechtliches