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BSH Thüringen e.V.
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Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
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Der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. ist als Empfänger von Zuweisungen von Geldauflagen berechtigt und wird bei dem Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts in der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen geführt. Der Verein ist gemeinnützig, was regelmäßig durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Erfurt bestätigt wird.