Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung im Strafvollzug
Der Großteil der Straffälligen ist überschuldet oder von Überschuldung bedroht. Dabei liegen meist nicht nur einfache Verbraucherschulden, sondern auch Forderungen aus den Straftaten vor bzw. Schulden, die infolge der Inhaftierung entstehen (Schadenersatzforderungen, Mietschulden, Krankenkassenforderungen, Jobcenterrückforderungen, Unterhaltsverbindlichkeiten etc.). Fehlende finanzielle Mittel können zudem im Zusammenhang mit Straffälligkeit stehen (z.B. Diebstahl, Erschleichen von Leistungen). Diese spezielle Überschuldung bedarf einer speziellen Beratung.
Seit 1992 führen wir regelmäßige Sprechstunden für die spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung in den Thüringer Justizvollzugsanstalten Tonna und Suhl-Goldlauter sowie in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug durch. Unsere qualifizierten Beraterinnen unterstützen inhaftierte Menschen direkt vor Ort mit Expertise und spezifischer Erfahrung.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist nicht für umsonst, aber für Sie kostenfrei und streng vertraulich!
Beratungsangebot im STRAFVOLLZUG
Justizvollzugsanstalt Tonna
Im Stemker 4
99958 Tonna
Link
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter
Zellaer Straße 154
98528 Suhl
Link
Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug
Dr.-Albert-Krebs-Straße 1
99310 Arnstadt
Link
Wie bekomme ich Zugang zum Beratungsangebot?
Eine kostenfreie Teilnahme an der Beratung ist jedem Gefangenen durch Antragstellung in der JVA möglich.
Was ist die allgemeine Schuldnerberatung?
- Situationserfassung, Anamnese, Zielfindung
- Hilfe bei der Gläubigerrecherche
- Einkommenssicherung bei Pfändung Eigengeld
- Klärung Unterhaltsverpflichtungen während der Haft
- Klärung Versicherungsstatus während der Haft
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
- Kontaktaufnahme zu Angehörige / soziales Umfeld
- Erstellen von außergerichtlichen Regulierungsplänen (Ratenzahlungen, Vergleiche etc.)
Was ist die Insolvenzberatung?
- Prüfung der Voraussetzung eines Insolvenzverfahrens
- Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches
- Ausstellung der Negativbescheinigung in Vorbereitung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
- Hilfestellung bei der Antragsstellung eines Insolvenzverfahrens
Was können wir leisten?
- Individuelle und wertungsfreie Beratung durch qualifizierte und langjährig erfahrene Beraterinnen
- sachkundige und kompetente Beratung zu den Sachgebieten und auch bei speziellen Fragen (z.B. bei Forderungen aus unerlaubter Handlung, Schadensersatzverbindlichkeiten, Opferentschädigungen, Geldstrafen etc.)
Was können wir nicht leisten?
- Wohnungsvermittlung
- Arbeitsvermittlung
- Bereitstellung von Geldleistungen / Darlehen
- Haftentlassungsvorbereitung
Träger
Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.
Eislebener Straße 1h
99086 Erfurt
Tel. 0361 / 2 11 34 37
Fax: 0361 /6 63 47 69
Email: mail@straffaelligenhilfe-thueringen.de