Vermittlung in gemeinnützige Arbeit „Projekt Schwitzen statt Sitzen“
Was ist das?
Freie unentgeltliche Tätigkeit zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe
Wie ist der Zugang?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und können diesen nicht bezahlen? Durch die Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen.
Unser Träger wird durch die zuständige Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft) beauftragt, Ihnen bei der Vermittlung in eine geeignete Einsatzstelle behilflich zu sein.
Wir bieten ebenfalls Unterstützung bei der Antragstellung auf Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit.
Was tun wir?
Durch eine individuelle Beratung erfolgt die Vermittlung in eine möglichst adäquate Einsatzstelle unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und Möglichkeiten (Wohnortnähe, Kinderbetreuung usw.)
Wir begleiten, betreuen und unterstützen Sie bei Schwierigkeiten während der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit.
Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung von weiterführenden Hilfen (z.B. Schuldner- oder Suchtberatung, Betreuungsvereine) oder die Unterstützung bei Anträgen sowie Ämtergängen (Ratenzahlungsvereinbarungen, ALG II usw.),
Standorte in Thüringen
Beratungsstelle ERFURT
Eislebener Straße 1h
99086 Erfurt
Tel. 0361 663 47 68
Tel. 0162 46 66 906
ga@straffaelligenhilfe-thueringen.de
Sprechzeiten
Montag: | 12:30 - 17:30 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 14:30 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 14:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 14:30 Uhr |
Freitag: | - |
Beratungsstelle GERA
De-Smit-Straße 28
07545 Gera
Tel. 0176 56 90 50 03
ga-ost@straffaelligenhilfe-thueringen.de
Sprechzeiten
Montag: | - |
Dienstag: | 10:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 10:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 10:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | - |