… gehört zum Katalog der ambulanten Hilfen nach § 27ff SGB VIII und versteht sich als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe. Im optimalen Fall setzt sie möglichst früh ein, um dem Anliegen der Prävention gerecht zu werden. Bei jüngeren Kindern soll mit Unterstützung des professionellen Beraters die Herkunftsfamilie so weit stabilisiert werden, dass die ihre Erziehungsaufgaben zum Wohle des Kindes wieder realisieren kann.
An wen richtet sich das Projekt?
In erster Linie richtet sich das Angebot an Kinder und Jugendliche im Alter von ca. 9-16 Jahren, die durch delinquentes Verhalten auffällig geworden und somit in ihrer sozialen, psychischen oder physischen Entwicklung stark gefährdet sind. Die Mitwirkungsbereitschaft sowohl des jungen Menschen als auch dessen Angehörigen ist Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Ein zentraler Ausgangspunkt ist dabei der Aufbau einer von gegenseitigem Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten professionellen Beziehung zwischen dem Kind oder Jugendlichen und dem Berater. Die Ziele im Einzelfall richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Wie wird beraten?
Der Erziehungsbeistand wird hauptsächlich in Form von aufsuchender Arbeit tätig. Die Form der zu leistenden Hilfe umfasst die Beratung, Förderung und Anleitung der Kinder und Jugendlichen bei Schwierigkeiten und Problemen im Alltag (Familie, Schule, Beruf, Freizeit etc.) Die Grundlage des methodischen Vorgehens ist eine systemische, lebensweltorientierte und ressourcenaktivierende soziale Arbeit.
Was sind die Projektinhalte und Ziele?
- begleitete produktive Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen
- Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
- Deliktfilterung und Deliktspezifizierung
- Erarbeitung von Straftatgründen
- Neutralisierungstechniken und Rechtfertigungsstrategien aufdecken und besprechen
- Thematisierung der Folgen der Straftat für den Täter/die Täterin und andere Beteiligte
- Prävention und Alltagstransfer: Ressourcenanalyse, Risikofaktorenanalyse, Erarbeiten alternativer Handlungsstrategien