Die IK verpflichtet Deutschland in Artikel 16 zur Einrichtung von Täterarbeitsprogrammen. Dennoch existiert weiterhin kein flächendeckendes, mit ausreichend Ressourcen ausgestattetes Netzwerk an qualifizierten Täterarbeitseinrichtungen.
Zudem fehlt es institutionsübergreifend an Wissen über Täterarbeit, sodass lediglich ein Bruchteil der Gewaltausübenden in den Einrichtungen ankommt. Die Chance, Betroffene langfristig zu schützen, (weitere) Gewalt präventiv zu verhindern und gesellschaftliche Kosten zu reduzieren, wird dadurch vertan.
Der Europarat hat Deutschland 2022 dazu aufgefordert, seine Bemühungen zu verstärken, um durch eine nachhaltige öffentliche Finanzierung Täterarbeit flächendeckend sicherzustellen. Nur mit einer ausreichenden Finanzierung kann qualitativ hochwertige Täterarbeit angeboten werden. Im Sinne des Betroffenenschutzes muss deshalb die Qualitätssicherung in der Täterarbeit stärker unterstützt und gefördert werden. Einrichtungen sind mit den erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten, damit Täterarbeit nach Standard angeboten werden kann.
Täterarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Gewalthilfesystems. Sie dient nicht nur der direkten Intervention, sondern verfolgt einen präventiven Ansatz, in dem die Gewaltursachen bearbeitet und dadurch (potenziell) Betroffene langfristig geschützt werden.