Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe e.V. fordert eine auskömmliche Finanzierung in der Freien Straffälligenhilfe
Umfrage zur Finanzierung in der Freien Straffälligenhilfe 2024/25
Sowohl der Bund als auch zahlreiche Bundesländer sind aktuell gezwungen, Einsparungen vorzunehmen, was auch die Zuwendungen betrifft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Freie Straffälligenhilfe. Die BAG-S hat aus diesem Grund eine Umfrage zur Finanzierung der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland durchgeführt. Ziel war es, das Ausmaß der Finanzierungslücken und Kürzungen zu erfassen.
Die wichtigsten Ergebnisse:
- Ein Drittel der Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe musste 2024 ein Finanzierungsdefizit ausgleichen. Dies geschah vor allem durch Einschränkung der Angebote und Personalabbau. Die Arbeitsbelastung ist gleichgeblieben oder sogar gestiegen. Mit weniger Geld soll und muss also gleich viel und mehr geleistet werden.
- Jede zweite Einrichtung gibt an, dass die Finanzierung im Jahr 2025 nicht so gesichert ist, dass alle geplanten Projekte umgesetzt werden können. Es wird erwartet, dass Angebote und Leistungen weiter eingeschränkt oder ganz eingestellt werden müssen.
- Knapp zwei Drittel bewerten die Angebote der Freien Straffälligenhilfe vor Ort als nicht ausreichend. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Träger vor allem eine ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit.
Die BAG_S fordert:
- Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung der freien Straffälligenhilfe in Deutschland.
- Die Träger brauchen langfristige Planungssicherheit, auch um Fachkräfte zu gewinnen und fortzubilden.
- Die Gewährleistung des Rechts auf Resozialisierung benötigt bundesweit vergleichbare Angebote, denn der Zugang zu Hilfe darf nicht vom Wohnort abhängig sein.
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