Bund und Länder müssen endlich Verantwortung übernehmen!
Wer im geschlossenen Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung arbeitet, erhält nur ein geringes Arbeitsentgelt und erwirbt keine Rentenansprüche. Seit 50 Jahren besteht damit eine gesetzliche Ungleichbehandlung arbeitender inhaftierter Menschen.
Lesen Sie mir in der .pdf-Datei!