Project Description
Straftataufarbeitung
In unseren Augen ist eine sozialpädagogisch begleitete produktive Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen in Form einer Aufarbeitung eine wirkungsvolle Methode, um erneuter Straffälligkeit zu begegnen. Diese Form der Intervention stellt eine angemessene Alternative zu den stark eingriffsintensiven Maßnahmen dar.
Die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte ist somit eine minimal invasive Methode, die zum einen für Ersttäter gedacht ist und zum anderen für Jugendliche und Heranwachsende ohne vielfältige Problemlagen. Dabei setzen sich die jungen Menschen aktiv mit ihrer Straftat und deren Folgen für sich und andere auseinander und sollen durch die verschiedenen Trainingspunkte lernen, die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. In Abhängigkeit von Klient, Ressourcen, Kompetenzen und den zu bearbeitenden Straftaten werden pro Fall ca. 6 – 8 Sitzungen festgelegt, die in hoher Terminfrequenz (1-2x pro Woche) stattfinden sollen. Der Alltagstransfer der Trainingsinhalte wird zwischen den einzelnen Sitzungen erprobt und gemeinsam reflektiert.
Die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte kommt durch die gesetzliche Grundlage des § 10 Abs. 1 JGG i. V. m. § 30 SGB VIII zum Einsatz. Sie versteht sich als Weisung, die unter der Anleitung eines Betreuungshelfers erbracht wird und gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII Unterstützung im Einzelfall bietet. Das Alter der Klienten, für die die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte gedacht ist, bewegt sich im Regelfall zwischen 14 und 21 Jahren.
Sitzungsinhalte und Ziele
begleitete produktive Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen
Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
Deliktfilterung und Deliktspezifizierung
Erarbeitung von Straftatgründen
Neutralisierungstechniken und Rechtfertigungsstrategien aufdecken und besprechen
Thematisierung der Folgen der Straftat für den Täter/die Täterin und andere Beteiligte
Prävention und Alltagstransfer: Ressourcenanalyse, Risikofaktorenanalyse, Erarbeiten alternativer Handlungsstrategien
Mögliche Ausschlusskriterien
akute Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit
schwere psychische Erkrankungen und/oder Suizidalität
keine ausreichenden kognitiven Kompetenzen
fehlendes Mindestmaß an Mitarbeitsbereitschaft
keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache
Letztlich muss stets im Einzelfall entschieden werden, ob die Straftataufarbeitung für Einzeldelikte eine geeignete und fördernde Maßnahme darstellt.
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