Project Description
BEZIEHUNGSBEISTANDSCHAFTEN
Die Erziehungsbeistandsschaft gehört zum Katalog der ambulanten Hilfen nach § 27ff SGB VIII und versteht sich als Pflichtaufgabe der Jugendhilfe. Im optimalen Fall setzt sie möglichst früh ein, um dem Anliegen der Prävention gerecht zu werden. Bei jüngeren Kindern soll mit Unterstützung des professionellen Beraters die Herkunftsfamilie so weit stabilisiert werden, dass die ihre Erziehungsaufgaben zum Wohle des Kindes wieder realisieren kann. Der Erziehungsbeistand wird hauptsächlich in Form von aufsuchender Arbeit tätig. Die Form der zu leistenden Hilfe umfasst die Beratung, Förderung und Anleitung der Kinder und Jugendlichen bei Schwierigkeiten und Problemen im Alltag (Familie, Schule, Beruf, Freizeit etc.) Die Grundlage des methodischen Vorgehens ist eine systemische, lebensweltorientierte und ressourcenaktivierende soziale Arbeit.
In erster Linie richtet sich das Angebot an Kinder und Jugendliche im Alter von ca. 9-16 Jahren, die durch delinquentes Verhalten auffällig geworden und somit in ihrer sozialen, psychischen oder physischen Entwicklung stark gefährdet sind. Die Mitwirkungsbereitschaft sowohl des jungen Menschen als auch dessen Angehörigen ist Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit. Ein zentraler Ausgangspunkt ist dabei der Aufbau einer von gegenseitigem Vertrauen und Verlässlichkeit geprägten professionellen Beziehung zwischen dem Kind oder Jugendlichen und dem Berater. Die Ziele im Einzelfall richten sich nach dem individuellen Bedarf.
Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
Entwicklung sozialer Kompetenzen und Unterstützung bei der Entwicklung eines eigenverantwortlichen und realitätsgerechten Verhaltens gegenüber sich selbst und der sozialen Umwelt
Vermeidung bzw. Abbau von Benachteiligung und Förderung von sozialer Integration
Unterstützung im Umgang mit Konflikten und Erkennen und Einüben von geeigneten Konfliktlösungsstrategien
Stabilisierung des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins
Erkennen und Aktivieren vorhandener Ressourcen, Entwicklung eigener Wertevorstellungen, Unterstützung bei der Persönlichkeitsfindung, Hilfestellung bei der Reflektion von prägenden Erfahrungen in der Biographie
Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes/Jugendlichen, soweit es zur Ressourcengewinnung beitragen kann
Verbleib oder Rückführung junger Menschen in das Familiensystem
Motivation, Begleitung und Unterstützung in allen schulischen bzw. beruflichen Situationen
Zusammenarbeit mit Schulen bzw. Ausbildungsbetrieben, Ämtern, Behörden und weiteren relevanten Instanzen
Aufarbeitung von Straftaten und Ableitung alternativer Handlungsstrategien
Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte und der Freizeitgestaltung
SPENDEN
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