Project Description
Betreuungsweisung
Die Betreuungsweisung ist eine intensive, längerfristige Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende über einen Zeitraum von 3 bis 24 Monaten (nach §§ 45 und 47 JGG als Diversionsmaßnahme bzw. § 10 JGG als Weisung der Staatsanwaltschaft). Zielgruppe für die Betreuungsweisung sind insbesondere straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine eingriffsschwächere Reaktion auf Grund ihrer besonderen schwierigen Lebenssituation nicht ausreichend erscheint und bestimmte Problemlagen als Ausdruck für das delinquente Verhalten erkennbar sind, welche eventuell deren familiäre und gesellschaftliche Integration erheblich gefährden.
Durch den individuellen Problemansatz sollen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihren Lebensthemen auseinandersetzen und sich der Bewältigung ihre komplexen Problemlage/n in kleinen Schritten nähern. Die Betreuungsweisung soll u.a. Hilfestellung bei Konfliktsituationen und Familienproblemen bieten, sowie Fragen der allgemeinen Lebensplanung erörtern und somit dazu beitragen, das Selbstwertgefühl des zu Betreuenden zu stärken, ein Norm- und Wertverständnis aufzubauen und im Resultat weitere Straffälligkeit zu vermeiden.
Konkret bedeutet dies:
Vermeidung erneuter Straffälligkeit und Entwicklung, Erweiterung und Einübung neuer Handlungskompetenzen
Thematisierung von Straffälligkeit, Partnerschaft, Lebensperspektiven, Drogenkonsum etc.
Erarbeitung alternativer Problem- und Konfliktlösungsstrategien
Stärkung sozialer Kompetenzen und Unterstützung bei der Verselbstständigung
Klärung und Organisation der Schul- und Ausbildungs- oder Arbeitssituation
Sicherstellung der finanziellen Situation und Schuldenregulierung
Biographiearbeit und Entwicklung eigener Lebensperspektiven
Thematisierung von Wert- und Normvorstellungen, individuellen Stärken und Schwächen etc.
Einbeziehung des Familiensystems und Nutzung und Ausbauen vorhandener, familiärer Ressourcen
Begleitung und Unterstützung bei Ämtergängen, Beantragung sozialrechtlicher Ansprüche und Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, Gerichtsverhandlungen und Anhörungen
Krisenintervention, z.B. bei drohender Obdachlosigkeit, Gewalt in der Familie/Partnerschaft etc.
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